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Registrieren Sie Ihre PV-Anlage: Sichern Sie Vergütungen und vermeiden Sie Strafen

11. April
5 Minuten lesen

In Deutschland ist es unerlässlich, dass alle Stromerzeugungsanlagen ordnungsgemäß im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Diese Registrierung spielt eine kritische Rolle in der Energieinfrastruktur und -regulierung und hat direkte Auswirkungen auf die Betreiber und Eigentümer solcher Anlagen. Im Folgenden finden Sie essenzielle Informationen darüber, welche Anlagen registriert werden müssen, wer dafür verantwortlich ist und welche Konsequenzen eine Nichtregistrierung haben kann.

Item 1
Was wird im Marktstammdatenregister erfasst?

Im Marktstammdatenregister werden alle Anlagen erfasst, die Strom produzieren und ans Netz angeschlossen sind. Unabhängig von ihrer Größe oder Leistung müssen seit 2021 Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke, Batteriespeicher, Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung sowie Windkraftanlagen und selbst Notstromaggregate, die ins Netz speisen, im Register der Bundesnetzagentur gelistet werden.

Wer muss die Anlage registrieren?

Im Marktstammdatenregister werden alle Anlagen erfasst, die Strom produzieren und ans Netz angeschlossen sind. Unabhängig von ihrer Größe oder Leistung müssen seit 2021 Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke, Batteriespeicher, Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung sowie Windkraftanlagen und selbst Notstromaggregate, die ins Netz speisen, im Register der Bundesnetzagentur gelistet werden.

Sowohl Betreiber kommerzieller Anlagen als auch Privatpersonen sind verpflichtet, ihre Anlagen zu registrieren. Dies geschieht zusätzlich zur Meldung an den Netzbetreiber.

Bis wann ist die Registrierung erforderlich?

Für neu installierte Anlagen besteht eine Anmeldefrist von einem Monat.

Wer ist für die Registrierung zuständig?

Die Verantwortung für die Registrierung trägt der Eigentümer der Anlage, nicht der Installateur oder Elektriker. Kann der Besitzer die Anmeldung nicht selbst vornehmen, ist es möglich, eine andere Person oder einen Dienstleister zu bevollmächtigen. Für diesen Dienst könnte beispielsweise ein Elektriker eine Gebühr verlangen.

Welcher Aufwand ist mit der Registrierung verbunden?

Zunächst müssen Sie ein Benutzerkonto erstellen, sich als Betreiber registrieren und dann die Anlage anmelden, sei es eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, ein Blockheizkraftwerk oder eine Balkonanlage. Für die Registrierung sind diverse Daten erforderlich:

  • Typ der Anlage
  • Inbetriebnahmedatum
  • Geografische Angaben
  • Bruttoleistung
  • Standort der Anlage
  • Zusätzliche technische Angaben, z.B. die Leistung des Wechselrichters

Diese Prozedur bedeutet einen erheblichen bürokratischen Aufwand, da alle technischen Details verfügbar sein müssen.

Muss ein Speicher gesondert registriert werden?

Ja, wer einen Batteriespeicher zusätzlich zur netzgebundenen Solaranlage installiert, muss diesen separat im Marktstammdatenregister anmelden.

Welche Konsequenzen hat eine unterlassene Registrierung?

Die Registrierung ist zwingend. Versäumt man die Anmeldung binnen eines Monats nach Inbetriebnahme, können Vergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz entfallen. Auch die Finanzierung könnte gefährdet sein, da Banken oder Förderinstitutionen oft einen Registrierungsnachweis verlangen. Weiterhin kann die Bundesnetzagentur ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro gemäß Energiewirtschaftsgesetz erheben.

In Deutschland müssen alle Anlagen, die Strom erzeugen und ins öffentliche Netz einspeisen, einschließlich Photovoltaikanlagen, im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Dies betrifft sowohl kommerzielle als auch private Betreiber. Die Registrierung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen und liegt in der Verantwortung des Anlageneigentümers. Bei der Registrierung sind detaillierte Angaben zur Anlage erforderlich. Nichtregistrierte Anlagen können keine Vergütungen erhalten, riskieren die Finanzierung und es können Bußgelder bis zu 50.000 Euro anfallen. Batteriespeicher müssen ebenfalls separat registriert werden.

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